2G + und geboostert zum Sport, jugendliche Schüler bis einschl. 17 Jahren gelten als getest

Liebe Mitglieder,

die aktuelle CoronaSchVo NRW vom 09.02.2022 sieht weiterhin eine 2G + Regelung für den Sport vor:

Nachweis der Immunisierung und Testung für Kinder und Jugendliche

Bis zum Schuleintritt: Kinder gelten als immunisiert und getestet, Altersnachweis erforderlich (Glaubhaftmachung durch Eltern reicht aus).
Bis zum 18. Geburtstag: Kinder und Jugendliche gelten als immunisiert und getestet. Altersnachweis erforderlich.
Ab 18. Geburtstag: Junge Erwachsene gelten nicht mehr als immunisiert.
Schülerinnen und Schüler – auch soweit sie bereits volljährig sind – gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.

Sport drinnen 2G+

Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 2G PLUS-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt) oder geboostert sind.

Wer gilt als geboostert?

Hier gibt es Informationen, wer als geboostert gilt.

Sport im Freien: 2G

Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen).

Testungen

Bitte nutzen Sie das Testzentrum im Bayersportpark. Beaufsichtigte Vor-Ort-Testungen in den einzelnen Sportabteilungen sind uns aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.

Genauere Infos sind in der Tabelle dargestellt.