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FAQ Coronavirus
vom Land NRW
Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus mit exponentieller Dynamik an.
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung am 28.10.2020 einen Beschluss zum Teillockdown gefasst. Daher sind unsere Sportanlagen ab dem 2. November 2020 geschlossen. Der gesamte Sport- und Trainingsbetrieb (auch Kurse) in allen städtischen Sporthallen und den vereinseigenen Sportstätten (Bayer Sportpark und die Sportanlage am Aprather Weg) wird ab dem 2. November 2020 eingestellt.
Hier der für unseren Verein relevante Auszug aus der Beschlussfassung der Bundesregierung vom 28.10.2020: