Vorab möchten wir direkt drei Dinge klarstellen:
- Für eine Mitgliedschaft müssen Sie kein Werksangehöriger der Bayer AG sein.
- Für eine Mitgliedschaft in unserer Tennisabteilung müssen Sie auch Mitglied im SV Bayer Wuppertal e.V. werden.
- Trotz unserer wunderschönen Anlage zählt der SV Bayer Tennisclub zu den preiswertesten Clubs im Bergischen Land.
Beitragsordnung
I. Beitragspflicht
1. Hauptvereinsbeiträge
Vereinsmitglieder haben kalenderjährlich folgende Halbjahres-Hauptvereinsbeiträge zu zahlen:
a. Aktive Mitglieder ohne Beitragsermäßigung 55,- €
und Aufnahmegebühr in Höhe von 20,- €
b. Aktive Mitglieder mit Beitragsermäßigung 42,- €
und Aufnahmegebühr in Höhe von 10,- €
c. Familienbeitrag 96,- €
und Aufnahmegebühr in Höhe von 30,- €
d. Passive Mitglieder 26,- €
(weitere Einzelheiten siehe Beitragsordnung des Hauptvereins)
2. Zusätzlich zu den Hauptvereinsbeiträgen erhebt die Tennisabteilung (ab 01.01.2026) folgende Beiträge:
2.1. Abteilungsbeiträge
a. Aktive Mitglieder/Erwachsene ohne Beitragsermäßigung 240,- €
b. Partnertarif für Ehe-oder Lebenspartner 180,- € (Voraussetzung ist dieselbe Anschrift und die Abbuchung aller Beiträg [inkl. Hauptvereinsbeiträge] von einem einzigen Konto)
c. Familie (2 Erwachsene inkl. Kinder gem. Definition) 420,-€
Unter den Familienbeitrag fallen höchstens zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene mit denjenigen minderjährigen Kindern, für die mindestens einer der Erwachsenen das Sorgerecht hat. Mitglieder einer Familie, welche jeweils Mitglieder des Vereins sind, können auf Antrag und gegen Nachweis der oben stehenden Voraussetzungen den Familienbeitrag in Anspruch nehmen. Wird der Antrag innerhalb eines Kalenderhalbjahres gestellt, werden durch die Familienmitglieder bereits geleistete Zahlungen auf den Familienbeitrag angerechnet. Die Führung eines gemeinsamen Hausstandes und das Sorgerecht sind zum Stichtag (01.02, 01.08. eines jeden Jahres) nachzuweisen.
d.Aktive Mitglieder mit Beitragsermäßigung 96,- €
In folgenden Fällen wird der Beitrag auf Antrag und bei Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen auf 96,00 € pro Jahr ermäßigt:
– Kinder und Jugendliche, welche jünger als 18 Jahre sind
– Auszubildende, Schüler und Studenten, welche jünger als 27 sind, gegen unaufgefordeten Nachweis der fortbestehenden (schulischen) Ausbildung / des fortbestehenden Studiums bis zum 01.02 eines jeden Jahres (bei Neuantrag ist ein Nachweis erforderlich). Bei fehlendem Nachweis zum Stichtag (01.02. eines jeden Jahres) wird der volle Erwachsenenbeitrag erhoben. Bei verspäteter Einreichung des Nachweises erfolgt keine Erstattung.“
e. Passive Mitglieder 48,- €
2.2. Sonderbeiträge
Über die Festsetzung von Sonderbeiträgen beschließt die Abteilungsversammlung auf Antrag der Abteilungsleitung oder auf fristgerecht eingereichte Anträge der Mitglieder der Tennisabteilung.
2.3. Pflichtverzehr
Über die Abteilungsbeiträge hinaus, wird pro Jahr zusätzlich der Beitrag für den sog. „Pflichtverzehr“, für aktive Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr erhoben. Hierbei handelt es sich um eine Vorauszahlung für den Mindestverzehr in unserer Tennisgastronomie in der Zeit vom 01.09. des jeweils laufenden Jahres bis 30.04. des Folgejahres. Der Betrag wird zum 01.08. eines jeden Jahres eingezogen und beträgt für:
Erwachsene 100,- €
Nachwuchs 50,- €
II. Beitragsbefreiung
Beitragsfrei sind
a. Ehrenmitglieder
ab dem Beginn des ihrer Ernennung folgenden Kalenderjahres
b. Tennistrainer/Übungsleiter
so lange sie für die Tennisabteilung des SV Bayer Wuppertal e. V. tätig sind, bei unaufgeforderter Vorlage der gültigen Lizenz
III. Neuaufnahmen, Kündigung und personelle Änderungen
Bei Neuaufnahme in die Tennisabteilung errechnet sich der Jahresbeitrag der Tennisabteilung für das erste Jahr wie folgt:
Zeitpunkt der Aufnahme Anteil am Jahresbeitrag
01.01. – 30.06. Voller Betrag
01.07. – 31.12. ½ Betrag
Bei Kündigung vor Ablauf eines Kalenderjahres findet auch eine anteilige Erstattung bereits geleisteter Beiträge nicht statt. Nicht geleistete Beiträge bleiben geschuldet. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung oder des Ausscheidens. Personelle Änderungen (Privatanschrift, Bankverbindung, Familienstand) bitten wir, der Tennisabteilungsgeschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.
IV. Änderungen des Mitgliedsstatus sind wie folgt geregelt:
Ein Wechsel des Mitgliedsstatus von Aktiv nach Passiv ist mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Kalenderjahres für das Folgejahr nach schriftlichem Antrag möglich. Ein Wechsel des Mitgliedsstatus von Passiv nach Aktiv kann nur zum 30. Juni bzw. zum 31. Dezember eines Jahres erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vor diesen Fristen beantragt werden. Eine anteilige Erstattung bereits entrichteter Passivbeiträge erfolgt nicht.
V. Beitragseinzug
Die Halbjahresbeiträge des Hauptvereines werden jeweils am ersten Bankarbeitstag im März und am ersten Bankarbeitstag im September eines Jahres im SEPA-Basislastschriftsverfahren eingezogen.
Die Beiträge der Tennisabteilung, nach Maßgabe der Ziffern I. 1. und 2. werden auch jeweils am ersten Bankarbeitstag im März im SEPA-Basislastschriftsverfahren eingezogen werden. Der Einzug der Erstbeiträge und Gebühren von neu aufgenommenen Mitgliedern, die einen Statuswechsel (Passiv nach Aktiv) beantragt haben, findet grundsätzlich am ersten Bankarbeitstag des Monats statt.
VI. Mahnverfahren
Das Mahnverfahren wird gemäß Ziffer 7 der Beitragsordnung des SV Bayer Wuppertal e. V. geregelt.
Nähere Informationen und Anmeldeunterlagen erhalten Sie im Büro (Tel. 02 02 / 72 38 66)